Betriebsanweisung nach §9 Betriebssicherheitsverordnung

Arbeiten mit Fotokopierern und Laserdruckern

 

Datum:

28.02.2008

Dokument-Nr.:

UW-A01

Gebäude:

Georg-August-Universität Göttingen
Fakultät für Chemie

Einsatzort:

 

GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT

 

 

 

 

 

 

 

 

Gefahr der Entstehung von Ozon und Stickoxiden.
Freiwerden von Tonerstäuben.

Ozon kann Reizwirkung auf die Augen und die Schleimhäute der Atemwege haben oder beim Einatmen höherer Dosen Vergiftungen bewirken.
Für Arbeitsplätze beträgt der MAK-Wert derzeit 0,1 ppm.
Sehr feine Tonerstäube können eine Gefährdung darstellen. Diese bestehen meist aus thermoplastischen Kunstharzen als Bindemittel, Ruß- oder Eisenoxidpigmenten. Ruß kann Spuren von polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (z.B. Benzpyrene) enthalten.

SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN

 

Geräte, vor allem häufig genutzte, möglichst in separaten, gut belüfteten Räumen aufstellen (mind. 20 m3).
Die Ausblaseinrichtung darf nicht zum Bediener weisen.
Ozonfilter regelmäßig überprüfen, ggf. auswechseln. Falls keiner vorhanden möglichst einen nachrüsten.
Fotokopierer und Drucker dürfen, wegen der erhöhten Brandgefahr und Rauchentwicklung, nicht in Flure aufgestellt werden

 

VERHALTEN BEI STÖRUNGEN

Bei auftretenden Tonerstäuben unbedingt Hautkontakt vermeiden und nicht einatmen.
Verschütteten Toner mit einem feuchten Tuch aufnehmen.
Bei Verdacht einer erhöhten Ozonkonzentration (charakteristischer Geruch) durch den Sicherheitsbeauftragten  Messung veranlassen.

 

VERHALTEN BEI UNFÄLLEN, ERSTE HILFE

Notruf

112

 

-          Erste Hilfe leisten, dabei auf Eigenschutz achten

-          Ersthelfer und ggf. Notarzt verständigen

-          Melden Sie jeden Unfall unverzüglich Ihrem Vorgesetzten oder dessen Vertreter

-          Achten Sie darauf, dass über jede Erste-Hilfe-Leistung Aufzeichnungen, z. B. in einem Verbandbuch, gemacht werden.

 

INSTANDHALTUNG / ENTSORGUNG

 

Gebrauchte leere Tonerkartuschen nach Möglichkeit wiederverwerten lassen.
Die Richtlinie zur Entsorgung von Abfällen des jeweiligen Instituts beachten.

 

Erstellt: F. Kost

Bei Problemen, Anfragen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an den Sicherheitsbeauftragten oder die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Geprüft:

Freigabe: