Betriebsanweisung

gem. § 14 Gefahrstoffverordnung

 Georg-August-Universität Göttingen
Fakultät für Chemie

Arbeiten mit Trocknungsmitteln

Datum:

03.03.2008

Dokument-Nr.

uw-a02

Gebäude:

 

Arbeitsbereich:

 

Abteilung:

 

 

 

GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG

Vernichtung von Trocknungsmitteln und Resten, die bei Berührung mit Wasser oder feuchter Luft Gase entwickeln; Beispiele: Alkalimetalle, -amide, -hydride, Erdalkalihydride, Lithiumaluminiumhydrid.

 

Form:

 

Farbe:

 

Geruch:

 

GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT

 

 

 

Nicht für halogenhaltige Kohlenwasserstoffe, da explosionsartig

eine Reaktion eintreten kann.

Mit allen Aciden (die Protonen abgeben können) Verbindungen

heftige Reaktionen möglich.

Einwirkung der Hydride auf die (feuchte) Haut bzw. Schleimhaut

führt zu Reizungen oder Verätzungen. Augenkontakt durch Spritzer

Reizerscheinungen, Trübung der Hornhaut.

Bei unsachgemäßem Arbeiten mögliche Explosionen oder Feuer

durch freiwerdenden Wasserstoff.

SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN

 

 

 

 

 

Die Vernichtung von Trocknungsmitteln grundsätzlich im Abzug

durchführen. Hierbei unbedingt Frontschieber geschlossen halten.

Schutzbrille mit Seitenschutz und oberer Augenraumabdeckung tragen.

Je nach Reaktivität des Trockenmittels Isopropanol oder Ethanol

zugeben, bis sich kein Wasserstoff mehr entwickelt.
 

Nach geraumer Zeit umschwenken und vorsichtig Wasser zugeben bis

keine Wasserstoffentwicklung mehr feststellbar ist. Anschließend

neutralisieren und entsorgen. Die Zugabe von Alkohol und danach

Wasser muss sehr vorsichtig erfolgen.

 

 

 

 

 

 

VERHALTEN IM GEFAHRFALL

Notruf:

112

 

 

 

 

 

Brand:

Im Brandfalle keinesfalls mit Wasser löschen.

Geeignete Löschmittel: Sand, Kohlendioxid.

Entstehungsbrände unter Beachtung des Eigenschutzes bekämpfen.

Feuerlöscher befinden sich an den gekennzeichneten Stellen.

Auslaufen / Verschütten:

 

ERSTE HILFE

Notruf:

112

 

 

 

 

Ersthelfer

hinzuziehen

Verschlucken:

Bei Bedarf Giftinformationszentrum Tel.: 2032 anrufen, Sicherheitsdatenblatt bereithalten. Informationen abwarten. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort in kleinen Schlucken Wasser trinken.  Sofort Arzt hinzuziehen.

Einatmen:

Verletzten an die frische Luft bringen. Arzt hinzuziehen. Bei Bewusstlosigkeit Lagerung in stabiler Seitenlage.

Hautkontakt:

Benetzte Kleidung sofort wechseln.  Betroffene Hautstellen sofort mit Wasser und Seife gründlich abwaschen und nachspülen. Arzt hinzuziehen.

Augenkontakt:

Augen bei geöffnetem Lidspalt mind. 15 Minuten spülen. Arzt aufsuchen.

SACHGERECHTE ENTSORGUNG

 

 

Für die Entsorgung von Restmengen ist das Zentrale Sammellager zuständig, Tel.: 3124.

Wie oben unter Schutzmaßnahmen beschrieben desaktivieren, anschließend, soweit organische Bestandteile enthalten sind, in die Lösungsmittelabfälle geben. Die Richtlinie zur Entsorgung von Abfällen des jeweiligen Instituts beachten.

Erstellt: F. Kost

Bei Problemen, Anfragen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an den Sicherheitsbeauftragten oder die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit.

 

Geprüft:

Freigabe: