Betriebsanweisung nach §9 Betriebssicherheitsverordnung

 

 Arbeiten mit UV-Licht

Photochemische Reaktionen, Betrachtung von Dünnschichtchromatogrammen unter einer UV-Lampe o.ä.

Datum:

28.02.2008

Dokument-Nr.:

uw-a04

Gebäude:

 Georg-August-Universität Göttingen

Fakultät für Chemie

Einsatzort:

 

GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT

 

 

 

 

 

UV-Strahlung reizt und schädigt die Augen (Gefahr der Erblindung) und kann Hautreizungen hervorrufen.

Hochleistungs-UV-Strahler erzeugen beim Betrieb unter Einwirkung von Sauerstoff Ozon.

 

SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN

 

UV-Lampen dürfen nur mit dem dazugehörenden Vorschaltgerät (Transformator) verwendet

werden.

UV-Lampen, bes. Hochleistungslampen, werden sehr warm und müssen daher mit einer

effektiven Kühlung betrieben werden.

Bei Arbeiten mit brennender Lampe UV-Schutzbrille tragen! Die Schutzbrille muss

abgestimmt sein auf Leistung und Wellenlänge der verwendeten Lichtquelle.
 

Nicht in die brennende Lampe schauen!.

Belichtungsapparaturen abdecken, lichtdichte Ummantelung (nicht brennbar) verwenden,

wie z.B. Alufolie.
 

Bei Ozon entwickelnden Hochleistungslampen muss im Abzug oder mit einer wirksamen

Quellenabsaugung gearbeitet werden.

VERHALTEN BEI STÖRUNGEN

 

VERHALTEN BEI UNFÄLLEN, ERSTE HILFE

Notruf

112

 

-          Erste Hilfe leisten, dabei auf Eigenschutz achten

-          Ersthelfer und ggf. Notarzt verständigen

-          Melden Sie jeden Unfall unverzüglich Ihrem Vorgesetzten oder dessen Vertreter

-          Achten Sie darauf, dass über jede Erste-Hilfe-Leistung Aufzeichnungen, z. B. in einem Verbandbuch, gemacht werden.

-     Bei Verblitzen der Augen diese durch breite Binde ruhigstellen.

INSTANDHALTUNG / ENTSORGUNG

 

Die Richtlinie zur Entsorgung von Abfällen des jeweiligen Instituts beachten.

Erstellt: F. Kost

Bei Problemen, Anfragen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an den Sicherheitsbeauftragten oder die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Geprüft:

Freigabe: