Betriebsanweisung nach §9 Betriebssicherheitsverordnung

 

Arbeiten mit Zentrifugen

 

 

Datum:

28.02.2008

Dokument-Nr.:

uw-a06

Gebäude:

 Georg-August-Universität Göttingen

Fakultät für Chemie

Einsatzort:

 

GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT

 

 

 

 

 

 

 

 

Gefahr durch Brand und Explosion beim Umgang mit leicht- und hochentzündlichen Stoffen
Gefahren durch wegfliegende Teile
Gefahren durch mangelnde Standsicherheit der Zentrifuge
Gefahren durch Versagen der automatischen Deckelverriegelung

 

SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN

 

  • Zentrifugen dürfen nur von unterwiesenen Personen benutzt werden.

  • Zentrifugen sind standsicher, d.h. gegen Wandern und Kippen, aufzustellen.

  • Für Ultrazentrifugen ist ein Betriebsbuch zu führen.

  • Versicherte, die mit Ultrazentrifugen umgehen,  sind namentlich festzuhalten.

  • Die Betriebsanweisungen des Herstellers sind zu beachten. Insbesondere dürfen

          maximal zulässige Füllmengen, höchstzulässiges Füllgewicht und maximale       

          Drehzahl nicht überschritten werden.

  • Sichtprüfung der Zentrifuge auf erkennbare Mängel vor Arbeitsbeginn.

  • Zur Vermeidung von Unwuchten ist die Zentrifuge gleichmäßig zu beladen.

  • Beachten des Beschäftigungsverbotes (Jugendliche unter 18 Jahren dürfen außer

          zum Erreichen des Ausbildungszieles nicht mit Bedienung und Wartung von  

          Zentrifugen beschäftigt werden).

  • Sicherheitsabstand zu allen rotierenden Geräteteilen einhalten.

  • Besondere Vorsicht mit langen Haaren und lose herabhängenden Kleidungs-

          stücken.

VERHALTEN BEI STÖRUNGEN

Bei Versagen der Deckelverriegelung oder starker Unwucht ist der Betrieb der Zentrifuge

sofort einzustellen und der Vorgesetzte zu informieren.

Ein Zerknall von Trommeln oder Läufern, sowie Explosionen des Füllgutes, sind

unverzüglich der Abteilung Umweltschutz und Arbeitssicherheit mitzuteilen.

VERHALTEN BEI UNFÄLLEN, ERSTE HILFE

Notruf

112

 

-         Maschine ausschalten, evtl. Not-Aus Schalter benutzen.

-          Erste Hilfe leisten, dabei auf Eigenschutz achten

-          Ersthelfer und ggf. Notarzt verständigen

-          Melden Sie jeden Unfall unverzüglich Ihrem Vorgesetzten oder dessen Vertreter

-          Achten Sie darauf, dass über jede Erste-Hilfe-Leistung Aufzeichnungen, z. B. in einem Verbandbuch, gemacht werden.

-     Verletzte Person aus dem Gefahrenbereich bringen, Blutungen stillen, Wunden versorgen.

 

INSTANDHALTUNG / PRÜFUNG

 

Für Instandhaltungsarbeiten dürfen nur Originalteile oder solche Teile verwendet werden,

die in Werkstoff und Gestaltung den Originalteilen entsprechen.

Instandhaltungsarbeiten dürfen nur von eingewiesenem, befugtem Personal durchgeführt

werden (Wartungsplan des Herstellers beachten).

Die ausführlichen Prüfvorschriften der GUV-R500 "Betreiben von Maschinen der

chemischen Verfahrenstechnik" Kapitel 2.11 Teil 3: Zentrifugen, sind zu beachten.

Erstellt: F. Kost

Bei Problemen, Anfragen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an den Sicherheitsbeauftragten oder die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Geprüft:

Freigabe: