Betriebsanweisung

gem. § 14 Gefahrstoffverordnung

 Georg-August-Universität Göttingen
Fakultät für Chemie

Umgang mit Farben und Lacken

Datum:

18.03.2008

Dokument-Nr.

uw-a13

Gebäude:

 

Arbeitsbereich:

 

Abteilung:

 

 

 

GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG

Farben und Lacke, die Lösemittel enthalten, auf Acryl- und auf Kunstharzbasis

 

Form:

 

Farbe:

 

Geruch:

 

GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lösemittel können entzündlich sein. Gefährliche Reaktionen: Kann mit Oxidationsmittel reagieren.

Haut- und Augenreizung möglich. Entfettung der Haut durch Lösemittel beachten.;
Wassergefährdungsklasse (WGK): 1 - Schwach wassergefährdend.

 

SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN

 

 

 

 

 

Behälter dicht geschlossen halten. Vor Sonneneinstrahlung schützen. Von

starken Oxidationsmitteln fernhalten. Lagerung zwischen 4oC und 24oC. Für

ausreichende Belüftung oder Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.

Von Zündquellen fernhalten.

 

 

 

 

 

VERHALTEN IM GEFAHRFALL

Notruf:

112

 

 

 

 

Brand:

Entstehungsbrände mit CO2-Löscher oder Pulver bekämpfen. Brandgase nicht einatmen!  Atemschutz: Kombinationsfilter ABEK.

Auslaufen / Verschütten:

Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. Mit flüssigkeitsbindendem Material wie z. B. Vermikulite, Rotisorb, Chemizorb, Rench-Rapid aufnehmen. Bei möglicher Gasentwicklung Atemschutzfilter ABEK erforderlich.

ERSTE HILFE

Notruf:

112

 

 

 

 

Ersthelfer

hinzuziehen

Verschlucken:

Bei Bedarf Giftinformationszentrum Tel.: 2032 anrufen, Sicherheitsdatenblatt bereithalten. Informationen abwarten. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort in kleinen Schlucken Wasser trinken.  Sofort Arzt hinzuziehen.

Einatmen:

Verletzten an die frische Luft bringen. Arzt hinzuziehen. Bei Bewusstlosigkeit Lagerung in stabiler Seitenlage.

Hautkontakt:

Benetzte Kleidung sofort wechseln.  Betroffene Hautstellen sofort mit Wasser und Seife gründlich abwaschen und nachspülen. Arzt hinzuziehen.

Augenkontakt:

Augen bei geöffnetem Lidspalt mind. 15 Minuten spülen. Arzt aufsuchen.

SACHGERECHTE ENTSORGUNG

 

 

Für die Entsorgung von Restmengen ist das Zentrale Sammellager zuständig, Tel.: 3124.

Die Richtlinie zur Entsorgung von Abfällen des jeweiligen Instituts beachten.

Erstellt: F. Kost 

Bei Problemen, Anfragen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an den Sicherheitsbeauftragten oder die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Geprüft:

Freigabe: