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Betriebsanweisung
gem. § 14 Gefahrstoffverordnung
Umgang mit organischen Säuren |
Datum: 18.03.2008 |
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Dokument-Nr. uw-b01a |
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Gebäude: |
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Arbeitsbereich: |
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Abteilung: |
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GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG
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Carbonsäuren, Sulfonsäuren etc. |
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Form: |
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Farbe: |
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Geruch: |
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GEFAHREN
FÜR MENSCH UND UMWELT
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Heftige Reaktionen mit Basen sind möglich.
Verursacht schwere Verätzungen. Essigsäure ist außerdem entzündlich. Die Wirkung der organischen Säuren beruht hauptsächlich auf ihren stark sauren und Eiweiß fällenden Eigenschaften. Beim Verschlucken kommt es zu schweren, lebensgefährlichen Säureverätzungen der Mundschleimhäute und des oberen Verdauungstrakts. Übelkeit, Erbrechen mit Aspirationsgefahr, Schockzustände. Einatmen der Dämpfe führt zu schweren Verätzungen der Atemwege. Gefahr von Lungenödemen.
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SCHUTZMASSNAHMEN
UND VERHALTENSREGELN
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Geeignete Handschuhe (siehe Sicherheitsdatenblatt
für den jeweiligen Stoff) tragen. Dampf/Aerosol nicht einatmen.
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VERHALTEN
IM GEFAHRFALL
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Notruf:
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112
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Brand: |
Entstehungsbrände mit CO2-Löscher oder Pulver bekämpfen. Brandgase nicht einatmen! Atemschutz: Kombinationsfilter ABEK. |
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Auslaufen
/ Verschütten: |
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. Mit flüssigkeitsbindendem Material wie z. B. Vermikulite, Rotisorb, Chemizorb, Rench-Rapid aufnehmen. Bei möglicher Gasentwicklung Atemschutzfilter ABEK erforderlich. |
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ERSTE
HILFE
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Notruf:
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112
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Ersthelfer hinzuziehen |
Verschlucken: |
Bei Bedarf
Giftinformationszentrum Tel.:
2032 anrufen, Sicherheitsdatenblatt bereithalten. Informationen
abwarten. Kein Erbrechen
herbeiführen. Sofort in kleinen Schlucken Wasser trinken.
Sofort Arzt hinzuziehen. |
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Einatmen: |
Verletzten an die frische Luft
bringen. Arzt hinzuziehen. Bei Bewusstlosigkeit Lagerung in stabiler
Seitenlage. |
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Hautkontakt: |
Benetzte Kleidung sofort wechseln. Betroffene Hautstellen sofort mit Wasser und
Seife gründlich abwaschen und nachspülen. Arzt hinzuziehen. |
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Augenkontakt: |
Augen bei geöffnetem Lidspalt mind.
15 Minuten spülen. Arzt aufsuchen. |
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SACHGERECHTE
ENTSORGUNG
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Kleine Mengen der Säuren werden vorsichtig mit Natriumhydrogencarbonat oder NaOH neutralisiert.
Für die Entsorgung von Restmengen ist
das Zentrale Sammellager zuständig, Tel.: 3124. Die Richtlinie zur Entsorgung von Abfällen des jeweiligen Instituts beachten. |
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Erstellt: F. KostBei Problemen, Anfragen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an den Sicherheitsbeauftragten oder die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit. |
Geprüft:
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Freigabe:
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