Betriebsanweisung

gem. § 14 Gefahrstoffverordnung

 Georg-August-Universität Göttingen
Fakultät für Chemie

Umgang mit starken Stickstoffbasen (Amine)

Datum:

18.03.2008

Dokument-Nr.

uw-b01c

Gebäude:

 

Arbeitsbereich:

 

Abteilung:

 

 

 

GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG

 

 

Form:

 

Farbe:

 

Geruch:

 

GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit Nitriten und anderen nitrosierenden Reagenzien können sich krebserregende Nitrosamine bilden. Mit starken Oxidationsmitteln sind heftige Reaktionen möglich.

Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.

Wassergefährdende Stoffe.

 

SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN

 

 

 

 

 

Geeignete Handschuhe (siehe Sicherheitsdatenblatt für den jeweiligen Stoff) tragen.
Dämpfe nicht einatmen.

Von Zündquellen fernhalten.

 

 

 

 

 

VERHALTEN IM GEFAHRFALL

Notruf:

112

 

 

 

 

Brand:

Entstehungsbrände mit CO2-Löscher oder Pulver bekämpfen. Brandgase nicht einatmen!  Atemschutz: Kombinationsfilter ABEK.

Auslaufen / Verschütten:

Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. Mit flüssigkeitsbindendem Material wie z. B. Vermikulite, Rotisorb, Chemizorb, Rench-Rapid aufnehmen. Bei möglicher Gasentwicklung Atemschutzfilter ABEK erforderlich.

ERSTE HILFE

Notruf:

112

 

 

 

 

Ersthelfer

hinzuziehen

Verschlucken:

Bei Bedarf Giftinformationszentrum Tel.: 2032 anrufen, Sicherheitsdatenblatt bereithalten. Informationen abwarten. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort in kleinen Schlucken Wasser trinken.  Sofort Arzt hinzuziehen.

Einatmen:

Verletzten an die frische Luft bringen. Arzt hinzuziehen. Bei Bewusstlosigkeit Lagerung in stabiler Seitenlage.

Hautkontakt:

Benetzte Kleidung sofort wechseln.  Betroffene Hautstellen sofort mit Wasser und Seife gründlich abwaschen und nachspülen. Arzt hinzuziehen.

Augenkontakt:

Augen bei geöffnetem Lidspalt mind. 15 Minuten spülen. Arzt aufsuchen.

SACHGERECHTE ENTSORGUNG

 

 

Die Amine werden vorsichtig mit verd. HCl neutralisiert bzw. in ihre Hydrochloride überführt und zum Sondermüll (Lösungsmittel) gegeben.

Für die Entsorgung von Restmengen ist das Zentrale Sammellager zuständig, Tel.: 3124.

Die Richtlinie zur Entsorgung von Abfällen des jeweiligen Instituts beachten.

Erstellt: F. Kost 

Bei Problemen, Anfragen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an den Sicherheitsbeauftragten oder die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Geprüft:

Freigabe: