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Betriebsanweisung
gem. § 14 Gefahrstoffverordnung
Umgang mit starken Stickstoffbasen (Amine) |
Datum: 18.03.2008 |
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Dokument-Nr. uw-b01c |
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Gebäude: |
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Arbeitsbereich: |
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Abteilung: |
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GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG
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Form: |
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Farbe: |
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Geruch: |
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GEFAHREN
FÜR MENSCH UND UMWELT
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Mit Nitriten und anderen nitrosierenden Reagenzien
können sich krebserregende Nitrosamine bilden. Mit starken Oxidationsmitteln
sind heftige Reaktionen möglich. Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. Wassergefährdende Stoffe.
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SCHUTZMASSNAHMEN
UND VERHALTENSREGELN
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Geeignete Handschuhe (siehe Sicherheitsdatenblatt
für den jeweiligen Stoff) tragen. Von Zündquellen fernhalten. |
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VERHALTEN
IM GEFAHRFALL
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Notruf:
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112
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Brand: |
Entstehungsbrände mit CO2-Löscher oder Pulver bekämpfen. Brandgase nicht einatmen! Atemschutz: Kombinationsfilter ABEK. |
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Auslaufen
/ Verschütten: |
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. Mit flüssigkeitsbindendem Material wie z. B. Vermikulite, Rotisorb, Chemizorb, Rench-Rapid aufnehmen. Bei möglicher Gasentwicklung Atemschutzfilter ABEK erforderlich. |
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ERSTE
HILFE
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Notruf:
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112
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Ersthelfer hinzuziehen |
Verschlucken: |
Bei Bedarf
Giftinformationszentrum Tel.:
2032 anrufen, Sicherheitsdatenblatt bereithalten. Informationen
abwarten. Kein Erbrechen
herbeiführen. Sofort in kleinen Schlucken Wasser trinken.
Sofort Arzt hinzuziehen. |
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Einatmen: |
Verletzten an die frische Luft
bringen. Arzt hinzuziehen. Bei Bewusstlosigkeit Lagerung in stabiler
Seitenlage. |
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Hautkontakt: |
Benetzte Kleidung sofort wechseln. Betroffene Hautstellen sofort mit Wasser und
Seife gründlich abwaschen und nachspülen. Arzt hinzuziehen. |
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Augenkontakt: |
Augen bei geöffnetem Lidspalt mind.
15 Minuten spülen. Arzt aufsuchen. |
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SACHGERECHTE
ENTSORGUNG
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Die Amine werden vorsichtig mit verd. HCl
neutralisiert bzw. in ihre Hydrochloride überführt und zum Sondermüll
(Lösungsmittel) gegeben.
Für die Entsorgung von Restmengen ist
das Zentrale Sammellager zuständig, Tel.: 3124. Die Richtlinie zur Entsorgung von Abfällen des jeweiligen Instituts beachten. |
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Erstellt: F. KostBei Problemen, Anfragen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an den Sicherheitsbeauftragten oder die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit. |
Geprüft:
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Freigabe:
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