|
|
Betriebsanweisung
gem. § 14 Gefahrstoffverordnung
Umgang mit Alkali-alkoholaten und -amiden |
Datum: 18.03.2008 |
|||||||||||||||||
Dokument-Nr. uw-b01d |
||||||||||||||||||||
Gebäude: |
|
Arbeitsbereich: |
|
|||||||||||||||||
Abteilung: |
|
|
|
|||||||||||||||||
GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG
|
||||||||||||||||||||
Kalium-tert.-butanolat, Natriummethanolat, Natriumethanolat, Natriumamid, etc. |
||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||
Form: |
|
Farbe: |
|
Geruch: |
|
|||||||||||||||
GEFAHREN
FÜR MENSCH UND UMWELT
|
||||||||||||||||||||
![]()
|
![]() |
Mit Säuren und Oxidationsmitteln sind heftige
Reaktionen möglich. Reagieren heftig mit Wasser. Leichtentzündlich. Die Wirkung dieser Alkaliamide und -alkoholate beruht im wesentlichen auf Hydrolyse mit Feuchtigkeit in der Atemluft bzw. auf den Schleimhäuten. Dabei entsteht unter Wärmeentwicklung Natron- bzw. Kalilauge, die auf die Schleimhäute -insbesondere auch auf die oberen Atemwege- stark reizend und ätzend wirkt.
|
||||||||||||||||||
SCHUTZMASSNAHMEN
UND VERHALTENSREGELN
|
||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Natriumamid unter Stickstoff oder inertem
Lösungsmittel aufbewahren. Behälter trocken und dicht geschlossen halten.
Von Zündquellen fernhalten. Latex-Schutzhandschuhe (nur als kurzzeitiger Spritzschutz) ansonsten geeignete Handschuhe entsprechend dem jeweiligen Sicherheitsdatenblatt verwenden. Dampf/Aerosol nicht einatmen.
|
||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||
VERHALTEN
IM GEFAHRFALL
|
Notruf:
|
112
|
|
|||||||||||||||||
|
Brand: |
Zum Löschen Sand verwenden; auf keinen Fall mit Wasser Löschen. Brandgase nicht einatmen! Atemschutz: Kombinationsfilter ABEK. | ||||||||||||||||||
Auslaufen
/ Verschütten: |
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. Mit flüssigkeitsbindendem Material wie z. B. Vermikulite, Rotisorb, Chemizorb, Rench-Rapid aufnehmen. Bei möglicher Gasentwicklung Atemschutzfilter ABEK erforderlich. |
|||||||||||||||||||
ERSTE
HILFE
|
Notruf:
|
112
|
|
|||||||||||||||||
Ersthelfer hinzuziehen |
Verschlucken: |
Bei Bedarf
Giftinformationszentrum Tel.:
2032 anrufen, Sicherheitsdatenblatt bereithalten. Informationen
abwarten. Kein Erbrechen
herbeiführen. Sofort in kleinen Schlucken Wasser trinken.
Sofort Arzt hinzuziehen. |
||||||||||||||||||
Einatmen: |
Verletzten an die frische Luft
bringen. Arzt hinzuziehen. Bei Bewusstlosigkeit Lagerung in stabiler
Seitenlage. |
|||||||||||||||||||
Hautkontakt: |
Benetzte Kleidung sofort wechseln. Betroffene Hautstellen sofort mit Wasser und
Seife gründlich abwaschen und nachspülen. Arzt hinzuziehen. |
|||||||||||||||||||
Augenkontakt: |
Augen bei geöffnetem Lidspalt mind.
15 Minuten spülen. Arzt aufsuchen. |
|||||||||||||||||||
SACHGERECHTE
ENTSORGUNG
|
||||||||||||||||||||
|
Abfälle nicht in Ausguss geben. Die Alkoholate werden zunächst in möglichst wasserfreiem Alkohol suspendiert, dann vorsichtig mit wässrigem Alkohol hydrolysiert und nach Neutralisation als Sondermül (Lösungsmittel) entsorgt. Natriumamid wird in einem inerten Lösungsmittel (z.B. Toluol) suspendiert und tropfenweise mit 2-Propanol umgesetzt, dann mit Wasser hydrolysiert.
Für die Entsorgung von Restmengen ist
das Zentrale Sammellager zuständig, Tel.: 3124. Die Richtlinie zur Entsorgung von Abfällen des jeweiligen Instituts beachten. |
|||||||||||||||||||
Erstellt: F. KostBei Problemen, Anfragen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an den Sicherheitsbeauftragten oder die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit. |
Geprüft:
|
Freigabe:
|
||||||||||||||||||