Georg-August-Universität Göttingen
Fakultät für Chemie
UW - B 01f
02/95
(z.B. Kaliumhydroxid, Natriumhydroxid, Calciumoxid, sowie wäßrige Lösungen
(Natron- und Kalilauge 5%),
etc.)
Mit Säuren erfolgt heftige, exotherme Reaktion,
bei Kontakt mit Ammoniumsalzen wird Ammoniak
freigesetzt! Beim Verdünnen mit Wasser erfolgt exotherme
Reaktion! NaOH und KOH verursachen schwere
Verätzungen! CaO verursacht Verätzungen!
Die Gefährlichkeit der Laugen beruht auf ihrer Ätzwirkung bis hinunter auf
5%-ige Lösungen. Besonders gefährlich ist das Einatmen feiner Stäube, da diese
tief in die Atemwege eindringen und dort großflächige Verätzungen verursachen.
Alle Laugen besitzen die Eigenschaft, Eiweißstoffe zu lösen, was zu tiefen
Gewebszerstörungen führt. Hornhauttrübung mit Erblindungsgefahr. Perforation
der Speiseröhre und des Magens möglich.
Nebel und Stäube nicht einatmen! Besondere Vorsicht beim Pulverisieren.
Jeden Kontakt mit der Haut vermeiden.
Latex- oder Neopren-Schutzhandschuhe (nur als kurzzeitiger
Spritz- bzw. Staubschutz) ansonsten geeignete Handschuhe entsprechend dem
jeweiligen Sicherheitsdatenblatt verwenden.
Verschüttete Substanz mit sehr viel Wasser wegspülen.
Stoffe brennen selbst nicht; Löschmaßnahmen auf Umgebung abstimmen. Kontakt mit
Leichtmetallen und Zink vermeiden (Explosionsgefahr durch entstehenden
Wasserstoff).
Nach Augenkontakt: Mindesten 15 Minuten bei geöffnetem Lidsaplt mit Wasser ausspülen. Augenarzt!
Nach Einatmen: Frischluft. Arzt!
Nach Verschlucken: Wiederholt Wasser trinken. Erbrechen verhindern.
Arzt!
Nach Kleidungskontakt: Verschmutzte bzw. benetzte Kleidung sofort
ausziehen.
Ersthelfer: siehe gesonderten Anschlag
Die Alkali- und Erdalkalihydroxide und- oxide können nach vorsichtiger Neutralisation in die wässrigen Abfälle gegeben werden. Die Richtlinie zur Entsorgung von Abfällen des jeweiligen Instituts beachten.
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Überarbeitet: Januar 2008 F. Kost
Bei Problemen, Anfragen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an den Sicherheitsbeauftragten oder der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit.