_ Universität Göttingen

UW - B 24
02/97

Selen, Tellur und Verbindungen

Selen und Tellur und verbindungen z.B. Selenophenol, Selenoharnstoff u.ä.

Gefahren für Mensch und Umwelt

Bezeichnung der Gefahren: Giftig. Giftig beim Einatmen Verschlucken und bei Berührung mit der Haut.
Irreversibler Schaden möglich. Möglicherweise fruchtschädigend. Zu vermeidende Stoffe: Starke Oxidationsmittel, Säuren

Einwirkung verursacht: Magenschmerzen, Erbrechen, Diarrhoe, Husten, Brustschmerzen, Atembeschwerden, Lungenreizung, Entzündung der Haut. Akute Selenvergiftung wirkt sich auf das ZNS aus:Benommenheit, Schüttelkrämpfe, Nervosität.
Wei tere Symptome: Hautbeulen, Mattigkeit, gastrointestinale Krise, verfärbte/kariöse Zähne, Knoblauchatem, Haar-/ Nagelausfall. Laborversuche zeigten mutagene Wirkung.Exposition über den Grenzwert kann gemäß Tierversuchen zu Fo ortpflanzungsstörungen führen.

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Behälter dicht geschlossen halten. An einem trockenen, kühlen Platz lagern. Arbeiten nur im Abzug durchführen. Staub nicht einatmen. Jeglichen Kontakt vermeiden. Atemschutzmaske, chemikalienresistente Handschuhe, Schutzbrille und andere Schutzkleidung tragen. Nach Gebrauch gründlich waschen.
Schutzbrille erforderlich.
Chemikalienresistente Schutzhandschuhe.

Verhalten im Gefahrfall (Unfalltelefon: 112)

Reinigungsverfahren: In einen Plastikbeutel aufnehmen und entsorgen. Staubbildung vermeiden. Betroffene Zone nach völliger Beseitigung des Materials gründlich lüften und reinigen.
Wassersprühstrahl, Kohlendioxid, Trockenlöschmittel oder geeigneter Schaum.
Im Falle eines Brandes entstehen giftige und reizende Zersetzungsprodukte.

Erste Hilfe

Nach Hautkontakt: Nach Berührung sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen.
Nach Augenkontakt: Nach Berührung mit den Augen sofort mit viel Wasser während mindestens 15 Minuten bei geöffnetem Lidspalt ausspülen.
Nach Einatmen: Person sofort an die frische Luft bringen.
Nach Verschlucken: Mund mit viel Wasser ausspülen.
Nach Kleidungskontakt: Kontaminierte Kleidung sofort ausziehen.
Ersthelfer: siehe gesonderten Anschlag

Sachgerechte Entsorgung

Falls Recycling nicht möglich, als Sonderabfall entsorgen, zuständige Stellen: Herr Hambloch:39-3220, :.



Fertiggestellt am: 21.02.97 (Tuerk)

Umwandlung ins HTML-Format: 18.11.98 (Behr)


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