_ Universität Göttingen
Institut für Organische Chemie
UW - B 9
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Acetaldehyd, Aceton, Acetylen, 2-Amino-propan, Butan, Butanon, Buten, 2-Butenal, sec.-Butylacetat, Butylformiat, Butyraldehyd, 2-Chlor-1,3-butadien, Chlorethan, 3-Chlor-2-methyl-propen, Cyclohexan, Cyclopentan, Cyclopropan, 1,1-Diethoxy-ethan, DiethylÍether, 1,1-Dimethoxy-ethan, 1,4-Dimethylcyclo
Diese Gruppen-Betriebsanweisung bezieht sich auf die Eigenschaft der genannten Stoffe als leichtentzündlich (Acetaldehyd: hochentzündlich F+). Die weiteren Angaben können nicht vollständig sein!
Bilden mit Luft explosions fähige Gemische.
Kohlenwasserstoffe sind im allgemeinen wenig toxisch (Ausnahme n-Hexan - Einzelbetriebsanweisung).
Folgende Stoffe gelten als toxisch (T): 2-Butenal, 2-Propenal, 2-Propen-1-ol, Ethylchlorformiat, 2-Methylchlorformiat.
Folgende Stoffe gelten als reizend (Xi): 1,1-Diethoxy-ethan, 2-Amino-propan, Tetrahydrofuran.
Folgende Stoffe gelten als mindergif tig (Xn): Ethanal, 2-Chlor-1,3-butadien, 3-Chlor-2-methylpropen, 1,4-Dioxan.
Zündquelle fernhalten. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. Dämpfe nicht einatmen.
Gegen die Vielzahl dieser Stoffe kann durch ein einziges Handschuhmaterial kein zuverlässiger Schutz erreicht werden. Es muß deshalb grundsätzlich längerer Handschuhkontakt (über 2-3 Minuten) mit diesen Stoffen vermieden werden.
Tropfmengen verdampfen lassen, sonst Flüssigkeiten mit Absorptionsmaterial aufnehmen. Das Absorptionsmaterial als Sondermüll entsorgen. Bei toxischen Stoffen ggf. Atemschutz: Kombinationsfilter ABEK.
Kohlendioxid.
Nach Hautkontakt: Bei Berührung mit der Haut sofort mit Wasser und Seife abwaschen.
Nach Augenkontakt: Mindestens 15 Minuten mit viel Wasser bei geöffnetem Lidspalt spülen. Augenarzt.
Nach Einatmen: Sofort Frischluftzufuhr.
Nach Verschlucken: Keine allgemeinen Angaben möglich.
Nach Kleidungskontakt: Kontaminierte Kleidung sofort ausziehen.
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen.
Ersthelfer: siehe gesonderten Anschlag
Abfälle je nach Begleitstoffen in den Sammelbehälter für halogenfreien oder halogenhaltigen organischen Sondermüll geben.
Fertiggestellt am: 10.29.5 (Behr)
Umwandlung ins HTML-Format: 18.11.98 (Behr)
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