_ Universität Göttingen
Institut für Organische Chemie
UW - C 104
02/95
(Uran [7440-61-1], Uranylacetat [6159-44-0], Uranylnitrat [13520-83-7]).
Strahlenschutzverordnung beachten!
Uran reagiert heftig mit Halogenen, Halogen-Halogenverbindungen, Salpetersäure, Nichtmetallen und Nichtmetalloxiden; Uranylnitrat reagiert heftig mit brennbaren Stoffen und Reduktionsmitteln (brandfördernd).
Radioaktive Stoffe!
Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut. Gefahr der Anreicherung im Organismus.
Nach dem Verschlucken gastrointestinale Reizerscheinungen und nach einer Latenzzeit von 1-4 Tagen Nierenfunktionsstörungen, evtl.&O uml;deme. Bei massiver Vergiftung schlagartiger Ablauf mit Exitus durch Atemlähmung möglich. Nach Inhalation von Dämpfen/Aerosolen Reizwirkungen an den betroffenen Schleimhäuten mit Gefahr der Ausbildung eines Lungenödems.
Gefah hr zusätzlicher Strahlenschädigung.
Im Abzug arbeiten.
Einmalhandschuhe (nur als kurzzeitiger Spritz- bzw. Staubschutz).
Vorsichtig trocken aufnehmen und als gem. der Strahlenschutzverordnung entsorgen. Staubentwicklung vermeiden. Mit Wasser nachreinigen.
Löschmittel auf die Umgebung abstimmen.
Nach Hautkontakt: Mit reichlich Wasser abwaschen.
Nach Augenkontakt: Mit viel Wasser bei geöffnetem Lidspalt mindestens 15 Minuten ausspülen. Augenarzt.
Nach Einatmen: Frischluft. Arzt!
Nach Verschlucken: Viel Wasser trinken lassen. Gabe von Aktivkohle. Arzt!
Nach Kleidungskontakt: Kontaminierte Kleidung sofort ausziehen.
Ersthelfer: siehe gesonderten Anschlag
Als Schwermetallabfall sammeln. Gemäß der Strahlenschutzverordnung entsorgen.
Fertiggestellt am: 09.02.95 (Behr)
Umwandlung ins HTML-Format: 18.11.98 (Behr)
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