_ Universität Göttingen
Institut für Organische Chemie
UW - C 181
10/97

Maleinsäureanhydrid [108-31-6]

C4H2O3; (cis-Butendicarbonsäureanhydrid, cis-Ethylendicarbonsäureanhydrid, Dioxox-2,5-dihydrofuran, 2,5-Dihydrofurandion, 2,5-Furandion, MSA). Farblose bis weiße Nadeln oder Schuppen mit durchdringend scharfem Geruch.

Gefahren für Mensch und Umwelt

Mit Wasser regiert Maleinsäureanhydrid unter Bildung der ätzend wirkenden Maleinsäure. Staubexplosion, auch als Folge elektrostatischer Aufladung, ist möglich. Maleinsäure ist brennbar.

Starke Reizungen nach Augen- und Hautkontakt. Schleimhautreizungen,Husten und Atemnot nach Einatmen. Sensibilisierung mit allergischen Manifestationen bei empfindlichen Personen. Nach Aufnahme größerer Mengen: Toxische Wirkung auf Lunge und Ni eren. Weitere gefährliche Reaktionen können nicht ausgeschlossen werden.
Schwach wassergefährdender Stoff (WGK 1).

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Schutzhandschuhe nur als kurzfristiger Staub- und Spritzschutz.

Verhalten im Gefahrfall (Unfalltelefon: 112)

Substanz trocken aufnehmen. Mit viel Wasser nachwaschen.
Wassernebel, Kohlendioxid Löschpulver, Schaum.

Erste Hilfe

Nach Hautkontakt: Mit viel Wasser abwaschen.
Nach Augenkontakt: Mit viel Wasser bei geöffnetem Lidspalt mindestens 10 Min. spülen. Augenarzt konsultieren.
Nach Einatmen: Frischluft.
Nach Verschlucken: Viel Wasser trinken lassen. Kein Erbrechen auslösen. Arzt hinzuziehen.
Nach Kleidungskontakt: Kontaminierte Kleidung sofort ausziehen.
Ersthelfer: siehe gesonderten Anschlag

Sachgerechte Entsorgung

Als Sondermüll entsorgen.



Fertiggestellt am: 28.10.97 (Behr)

Umwandlung ins HTML-Format: 18.11.98 (Behr)


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