_ Universität Göttingen
Institut für Organische Chemie
UW - C 421
05/98

Hydrazinmonohydrochlorid [2644-70-4]

ClH5N2; Hydrazinhydrochlorid. Leicht beige, klebrige Kristalle.

Gefahren für Mensch und Umwelt

Giftig. Kann Krebs erzeugen. Kann vererbare Schäden verursachen. Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. Verursacht Verätzungen.
Selbst geringe Mengen können nach Kontakt oder Aufnahme zu ernsten Schäden und sogar Tod führen. Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
Zu vermeidende Stoffe sind Oxidationsmittel und Basen.
Als gefährliche Zersetzungsprodukte können Stickoxide und Chlorwasserstoff auftreten.

LD50 (oral, Ratte): 128 mg/kg.

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Schutzhandschuhe als kurzzeitiger Staubschutz.

Verhalten im Gefahrfall (Unfalltelefon: 112)

Bereich evakuieren.
Staubbildung vermeiden. Trocken aufnehmen und der Entsorgung zuführen. Nachreinigen.
Kohlendioxid, Wasser im Sprühstrahl, Schaum, Pulver.
Im Brandfall Bildung giftiger Dämpfe und mit Luft explosionsfähiger Gase.

Erste Hilfe

Nach Hautkontakt: Mit reichlich Wasser abwaschen. Arzt hinzuziehen.
Nach Augenkontakt: Mit reichlich Wasser bei geöffnetem Lidspalt mindestens 10 Minuten ausspülen. Augenarzt hinzuziehen.
Nach Einatmen: Frischluft.
Nach Verschlucken: Mund mit Wasser ausspülen. Wasser trinken lassen. Erbrechen vermeiden. Arzt hinzuziehen.
Nach Kleidungskontakt: Kontaminierte Kleidung sofort entfernen.
Ersthelfer: siehe gesonderten Anschlag

Sachgerechte Entsorgung

Getrennt gesammelt der Sondermüllentsorgung zuführen.



Fertiggestellt am: 05.05.98 (Janiak)

Umwandlung ins HTML-Format: 18.11.98 (Behr)


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