_ Universität Göttingen
UW - C 503
10/97
Sb2S5, Goldschwefel.
Orangefarbenes bis dunkelrotes, wasserunlösliches Pulver.
Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Schwefelwasserstoffgase
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Gastrointestinale Störungen, Leber- und Herzschäden möglich.
Bei Auftreten von Stäuben Feinstaubfilter (Schutzstufe IIb) benutzen.
Schutzbrille mit Seitenschutz und oberer Augenraumabdeckung
Gummi- oder Neoprenhandschuhe als kurzzeitiger Spritz- und Staubschutz
Festsubstanz mechanisch aufnehmen und als Abfall entsorgen. Staubbildung unbedingt vermeiden. Für ausreichend Lüftung sorgen.
Wassernebel, Wasserstrahl, Schaum.
Im Brandfalle ist die Entstehung von giftigem Schwefeldioxid möglich.
Nach Hautkontakt: Mit viel Wasser gründlich spülen.
Nach Augenkontakt: 15 Minuten bei gespreizten Lidern unter fließendem Wasser mit Augendusche ausspülen. Augenarzt konsultieren!
Nach Einatmen: Frische Luft, bei Unwohlsein Arzt konsultieren
Nach Verschlucken: Viel Wasser nachtrinken, Arzt konsultieren!
Nach Kleidungskontakt: Beschmutzte Kleidung sofort ausziehen, ggf. auch die Unterwäsche.
Ersthelfer: siehe gesonderten Anschlag
Falls Recycling nicht möglich, darf die Substanz nicht mit Hausmüll entsorgt werden. Substanz darf nicht in die Kanalisation gelangen. Reste zur Sonderabfallverbrennung geben. Auskunft: Hr. Hambloch, Tel.: 39-3220.
Fertiggestellt am: 27.10.97 (Tuerk)
Umwandlung ins HTML-Format: 18.11.98 (Behr)
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