_ Universität Göttingen

UW - C 504
10/97

Azobenzol [103-33-3]

SF: C12 H10 N2, MG 182.23

Gefahren für Mensch und Umwelt

Bezeichnung der Gefahren: Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken Bes. Gefahrenhinweise f. Mensch u. Umwelt: Nach Exposition treten Reizungne der Haut und Schleimhäute auf. Nach Einatmen treten Hustenreiz und Atemnot.

LD50 (oral, Ratte): 1000 mg/kg Nach Hautkontakt Reizungen
Wassergefährdend (WGK 2).

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Dicht verschlossen, trocken.
Schutzbrille mit Seitenschutz und oberer Augenraumabdeckung.
Neopren-Schutzhandschuhe als kurzzeitiger Spritz- und Staubschutz.

Verhalten im Gefahrfall (Unfalltelefon: 112)

Reinigungsverfahren: Vorsichtig trocken aufnehmen. Staubentwicklung vermeiden.
Geeignete Löschmittel: Pulver, Schaum
Brennbar. Im Brandfall Enstehung gefährlicher Dämpfe möglich. Im Brandfall können entstehen: NOx.

Erste Hilfe

Nach Hautkontakt: Mit reichlich Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung entfernen.
Nach Augenkontakt: 15 Minuten bei gespreizten Lidern unter fließendem Wasser mit Augendusche ausspülen. Augenarzt konsultieren!
Nach Einatmen: Frischluft
Nach Verschlucken: Viel Wasser trinken lassen, Erbrechen auslösen. Arzt hinzuziehen.
Nach Kleidungskontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen, ggf. auch die Unterwäsche.
Ersthelfer: siehe gesonderten Anschlag

Sachgerechte Entsorgung

Kleine Mengen können in Lösung (Alkohol) dem halogenfreien Lösemittelgemisch zugegeben werden. Größere Mengen als brennbare feste Abfälle zur Sonderabfallentsorgung geben. Nachfragen: Herr Hambloch, 39-3220.



Fertiggestellt am: 06.10.97 (Tuerk)

Umwandlung ins HTML-Format: 18.11.98 (Behr)


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