_ niversität Göttingen

UW - C 592
10/96

Kaliumperchlorat [7778-74-7]

KClO4; brandfördernde Substanz

Gefahren für Mensch und Umwelt

Gefährliche Reaktionen: Mit brennbaren Stoffen (explosionsfähig).

Beim Verschlucken gesundheitsschädlich. Im Tierversuch wenig toxisch.
Nicht in Gewässer, Abwasser oder Erdreich gelangen lassen.

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Nicht zusammen mit brennbaren Stoffen lagern.
Bei Auftreten von Stäuben Partikelmaske tragen.
Schutzbrille mit Seitenschutz und oberer Augenraumabdeckung

Verhalten im Gefahrfall (Unfalltelefon: 112)

Festsubstanz mechanisch aufnehmen, Flüssigkeit und Lösung mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen und als Abfall entsorgen. Für ausreichend Lüftung sorgen.
keine Einschränkung.
Im Falle eines Brandes entstehen giftige und reizende Zersetzungsprodukte.
Vorsicht, Gefahr der Rückzündung. Atemschutzgerät und Schutzkleidung tragen, um Kontakt mit Augen und Haut zu vermeiden.

Erste Hilfe

Nach Hautkontakt: Mit reichlich Wasser abwaschen
Nach Augenkontakt: 15 Minuten bei gespreizten Lidern unter fließendem Wasser mit Augendusche ausspülen. Augenarzt konsultieren!
Nach Einatmen: Frischluft, ggf. Arzt hinzuziehen
Nach Verschlucken: Viel Wasser trinken, Erbrechen auslösen, Arzt hinzuziehen
Ersthelfer: siehe gesonderten Anschlag

Sachgerechte Entsorgung

Falls Recycling nicht möglich, darf die Substanz nicht mit Hausmüll entsorgt werden. Substanz darf nicht in die Kanalisation gelangen. Reste zur Sonderabfallverbrennung geben. Auskunft: Hr. Hambloch, Tel.: 39-3220.



Fertiggestellt am: 21.10.96 (Tuerk)

Umwandlung ins HTML-Format: 18.11.98 (Behr)


Bei Problemen, Anfragen oder Kommentaren schicken Sie bitte eine Nachricht an fhamblo@gwdg.de