_ Universität Göttingen
Institut für Organische Chemie
UW - T 013
09/98

Umsetzung von Ketonen mit Hydrazinen

Zu beachtende stoffbezogene Betriebsanweisungen:
Ketone (UW - B 09d)
Einzelbetriebsanwesungen für Hydrazine,
z. B. Hydrazinhydrat (UW - C 069)

Gefahren für Mensch und Umwelt

Hydrazine können Krebs erzeugen und sind wahrscheinlich erbgutverändernd. Lokale Einwirkung kann zur Sensibilisierung führen. Bei Kontakt mit Oxidationsmitteln, Metallkatalysatoren, Alkali- und Erdalkalimetallen können sich Hydrazine g gf. explosionsartig unter Stickstofffreisetzung zersetzen.
Ketonewirken als Dampf oder Flüssigkeit entfettend und mit zunehmender Lipophilie reizend auf Haut und Schleimhäute. Inhaliert zeigen sie narkotische Wirkung. Die meisten Ketone sind leicht entzündlich und oft giftig.
Sowohl Hydrazine als auch Ketone rufen bei direktem Einwirken am oder im Auge Hornhautschäden hervor.
Lösungsmittel für die Umsetzungen sind protisch-polare Flüssigkeiten, z. B. kurzkettige, aliphatische Alkohole. Solche Flüssigkeiten sind meist leicht entzündlich. In reiner Form sind solche Alkohole oft starke Gifte.
Alternativ können aprotisch-polare Lösungsmittel, z. B. cyclischeund acyclische Ether verwendet werden. Auch diese sind leicht entzündlich. Ein weiteres Gefahrenpotential ergibt sich aus der möglichen Autoxidation der Ether mit Luftsauerstoff zu explosiven Peroxiden.

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Alle Arbeiten, auch das Abwiegen und Abmessen müssen in einem gut ziehenden Abzug durchgeführt werden. Auf größte Sauberkeit achten. Neoprenhandschuhe als kurzzeitiger Spritzschutz sind nach jedem Arbeitsgang abzulegen und auf Unversehrtheit zu überprüfen. Schutzbrille mit Seitenschutz und Augenraumabdeckung und Schutzkittel sind selbstverständlich.
Verdünnte Wasserstoffperoxid- oder Natriumhypochlorid-Lösung bereit stellen, um überschüssiges oder verschüttetes Hydrazin zu oxidieren. Beim Auftreten von Dämpfen Atemschutzmasken mit Filter B oder K verwenden.
Hydrazine nur im geschlossenen Gefäßund im Tragekorb transportieren. Wegen der Cancerogenität der Hydrazine Behälter nur im Abzug öffnen. Flüssige Hydrazine nicht abwiegen, sondern mit Pipetten oder besser Einwegspritzen abmessen. Sind die Hydrazine dafür zu viskos, Meßzylinder, der mit einer Stativklammer gesichert ist, verwenden. Hydrazine dürfen nie in den Ausguß gelangen
Die Reaktionsgefäße müssen sauber und frei von Oxidationsmitteln, Metallkatalysatoren oder Schwermetallsalzen sein, da diese heftig mit Hydrazinen reagieren können.
Gefäße, die nur mit Hydrazinen in Berührung gekommen sind, sind nach Gebrauch sofort mit Wasserstoffperoxid- oder Natriumhypochlorid-Lösung zu spülen.
Werden Ether als Lösemittel verwendet, so sind diese auf Peroxide zu prüfen (Peroxi-Indikatorstäbchen oder Iod-Stärke-Lösung). Bei positiver Reaktion sind die Peroxide mit Eisen(II)salzlösung zu entfernen.

Verhalten im Gefahrfall (Unfalltelefon: 112)

Kleine Spritzer der Lösemittel oder flüssiger oder gelöster Edukte im Abzug verdampfen lassen. Größere Mengen mit Bindemittel, z.B. Rench Rapid oder Sand aufnehmen und getrennt sammeln. Auf keinen Fall Hydrazin-Keton Gemische mit Oxidationsmitteln zur Zerstörung der Hydrazine behandeln, da die Ketone mit Oxidationsmitteln heftig reagieren können. Vorher die Ketone in ungefährlichere Verbindungen umwandeln (siehe Sachgerechte Entsorgung), anschließend Gemische mit Oxidationsmitteln behandeln.
Bei Verschütten größerer Hydrazinmengen den Saal räumen.
Brände mit Kohlendioxidlöschern bekämpfen. Lös

Erste Hilfe

Nach Hautkontakt: Mit viel Wasser und Seife abwaschen. Abtupfen mit Polyethylenglycol 400.
Nach Augenkontakt: Mit reichlich Wasser und geöffnetem Lidspalt mindestens 10 Minuten ausspülen und Augenarzt hinzuziehen.
Nach Einatmen: Frischluft, ggf. Arzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken: Reichlich Wasser mit Aktivkohlezusatz trinken lassen und sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Kleidungskontakt: Kontaminierte Kleidung sofort ablegen.
Ersthelfer: siehe gesonderten Anschlag

Sachgerechte Entsorgung

Alle mit Hydrazinen verunreinigten Geräte mit 3 %iger Wasserstoffperoxid- oder verdünnter Natriumhypochlorid-Lösung
spülen. Hydrazinreste durch Eintropfen in eisgekühlte 3 %ige Wasserstoffperoxid- oder verdünnte Natriumhypochlorid-Lösung vernichten. Diese Gemische werden je nach Lösemittel als halogenfreie oder halogenhaltige organische Lösemittelabfälle entsorgt.
Flüssige Ketone oder in Aceton gelöste feste Ketone werden als halogenfreie organische Lösemittelabfälle entsorgt.
Gemische die sowohl Ketone als auch Hydrazine enthalten, werden zunächst mit sauren Diollösungen behandelt, um die Ketone zu eliminieren.



Fertiggestellt am: 30.09.98 (Janiak)

Umwandlung ins HTML-Format: 18.11.98 (Behr)


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